„Lass dich nicht unterkriegen, sei frech und wild und wunderbar!“
Astrid Lindgren

Kathrin Drewelies

Praxis für Kinder und Jugendlichenpsychotherapie- Verhaltenstherapie

Wie ist der Ablauf?


Sie kontaktieren mich zwecks Terminvereinbarung innerhalb meiner telefonischen Sprechzeit montags von 11:00 Uhr bis 11:50 Uhr und dienstags von 11:00 Uhr bis 11:50 Uhr. Das Erstgespräch findet in der Regel morgens statt und dauert 50 Minuten.  Jugendliche ab 16 Jahre dürfen auch alleine zu Terminen erscheinen. Im Ersttermin geht es um eine Erläuterung der aktuellen Problematik sowie Ihr Anliegen und das Ihres Kindes. Der Termin dient dem ersten Kennenlernen sowie meinerseits zur Klärung  des weiteren Vorgehens.

Wie geht’s weiter?

Innerhalb der psychotherapeutischen Sprechstunden, die mehrere Termine umfassen und noch keine Therapie darstellen, bekommen der Patient und seine Eltern allgemeine Patienteninformationen und am Ende eine individuelle Handlungsempfehlung. Bei freien Kapazitäten können hierauf sogenannte probatorische Sitzungen erfolgen. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und dem ausführlichen Besprechen der individuellen Probleme, der Durchführung diagnostischer Testverfahren aber auch der organisatorischen Dinge. Somit wird geklärt, ob es sich um eine Auffälligkeit im Sinne einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung handelt und ob ein psychotherapeutisches Vorgehen sinnvoll ist. Wenn dies der Fall ist und alle Beteiligten mit einer Therapie einverstanden sind, wird eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt (siehe weiter unten Abrechnung). Daneben werden die  Ziele einer möglichen Behandlung erarbeitet. Diese dienen als gemeinsame Grundlage, sozusagen als „Fahrplan“ für die geplante Psychotherapie. 
Nach bis zu 6 probatorischen Sitzungen wird der Therapieantrag von mir an Ihre Krankenkasse gestellt. Da ich über eine Kassenzulassung verfüge, fallen für Sie keine Kosten an. Es kann entweder eine Kurzzeittherapie notwendig sein (bis zu 30 Stunden), oder eine  Langzeittherapie (60 Stunden für Ihr Kind + 20 Stunden für Erziehungsberechtigte. In der Regel findet die Therapie einmal wöchentlich in Form von Einzeltherapie für 50 Minuten statt. Die Erziehungsberechtigten haben ca. alle 4-5 Wochen einen 50-minütigen Termin ohne das Kind.